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Dezidiert eingeladen sind unsere Frau BM für Justiz und alle Mitarbeiter der Justizbehörde, welche in dieser Angelegenheit Entscheidungen getroffen haben!
Karl Stangl am 8.3.2013
DIE GENARALPROKURATUR MUSS ERNEUT ANS WERK !
Wer sich die Mühe macht und die ganze üble Geschichte genau , aufmerksam und völlig unparteiisch durcharbeitet, der kommt sicher zum gleichen Ergebnis wie ich : nämlich daß die Generalprokuratur von Amts wegen den gesamten Verlauf des Strafverfahrens nochmals genauestens zu prüfen hat und dann mit der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen “Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes” dem OGH zur Entscheidung über die Wiederaufnahme mit Delegierung an ein anderes, völlig unbefangenes Gericht ,( am besten wäre wohl das LG Wels !) vorzulegen. Das heißt im Klartext: wer hat soviel Power, daß er dem Generalprokurator mit “Anregung” nach § StPO die Sache derart “schmackhaft” macht, daß selbiger voll “anbeißt” und die Wiederaufnahme des total verfahrenen Verfahrens erzwingt durch einen dafür erforderlichen Aufhebungsbeschluß des OGH ! ?
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40123702/NOR40123702.pdf
Also voll ans Werk, wer sich darüber traut - sonst mach das ich selbst in meiner gewohnten eher ungewöhnlichen Art !!!